Hagelschäden Lamellenstoren

Beim Gewitter vom 12. Juli 2023 wurden mehrere Lamellenstoren im Attikageschoss beschädigt. Diese wurden von der Gebäudeversicherung übernommen.

 

Aufgrund der Zunahme der Elementarschäden wurde im Gebäudeversicherungsgesetz die Präventionspflicht verankert. 
Eigentümer müssen zumutbare, verhältnismässige Präventionsmassnahmen treffen, um Schäden zu vermeiden.

 

Die AGV informiert in diesem Schreiben über die Hagelprävention bei Gebäuden. Aufgrund eines Hagelschlags im Juli 2023 wurden Lamellenstoren beschädigt. Eigentümer sind gesetzlich verpflichtet, Präventionsmassahmen zu ergreifen, um künftige Schäden zu vermeiden. Das System „Hagelschutz – einfach automatisch“ schützt Storen durch Hochfahren bei Hagelwarnung. Die Installation wird mit bis zu 40 % der Kosten unterstützt. Ohne Präventionsmassnahmen drohen zusätzliche Selbstbehalte und Kürzungen bei künftigen Schäden. Eigentümer werden aufgefordert, Massnahmen mit Elektrikern oder Storenlieferanten abzustimmen und Offerten einzureichen. Weitere Informationen bietet die AGV gerne an.

 

Mehr dazu im nachfolgenden Dokument.

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VIVAREAL-2310120804361089.pdf
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